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Blaulicht-Cuxhaven.de
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Dieses Thema hat 19 Antworten
und wurde 1.962 mal aufgerufen
 Quasselecke
Seiten 1 | 2
Teelichtlöscher Offline




Beiträge: 419

13.06.2010 09:55
#11 RE: Geschwindigkeitsüberschreitung bei herannahendem Einsatzfahrzeug Antworten

Ist der Zollbereich des Hafen nicht komplett im Stadtgebiet...???

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Erfahrung ist der Name, den der Mensch seinen Irrtümern gibt. (Oscar Wilde)

Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

13.06.2010 12:11
#12 RE: Geschwindigkeitsüberschreitung bei herannahendem Einsatzfahrzeug Antworten

Zoll Hamburg, innerorts.

Auf dem Foto ist das Einsatzfahrzeug nicht zu sehen. Aber in der Akte von der Polizei bestätigt.

Blaulicht

BO105 Offline



Beiträge: 15

11.08.2010 13:32
#13 RE: Geschwindigkeitsüberschreitung bei herannahendem Einsatzfahrzeug Antworten

Ein guter Anwalt müsste helfen können und auch in Datenbanken etwas finden. "Übergeordneter Notstand" oder veregleichbar.
Die Abgabe an das Gericht bedeutet noch nicht auch zwangsläufig eine Bestätigung. Wenn es negativ ausgeht, beim nächsten Mal an die Begrenzung halten, das Einsatzfahrzeug behindern, eine Anzeige kassieren und sich auf das Urteil berufen.

Normal ist die Auffassung der Bußgeldstelle nicht!

Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

11.08.2010 14:53
#14 RE: Geschwindigkeitsüberschreitung bei herannahendem Einsatzfahrzeug Antworten

Die Sache ist inzwischen durch.
Die Strafe wurde vor Gericht auf ein Verwarnungsgeld von 35,- Euro reduziert.

Von der Höhe her sicher zu verkraften. Vom Prinzip her aber nicht.

Blaulicht

Paul Panzer Offline



Beiträge: 1.171

12.08.2010 09:14
#15 RE: Geschwindigkeitsüberschreitung bei herannahendem Einsatzfahrzeug Antworten

Was lernen wir daraus?

--> Wer Einsatzfahrzeugen Platz machen will wird bestraft! --> Also fahren wir jetzt ganz normal weiter, ist ja egal ob da wer stirbt oder nicht! Bevor ich vor Gericht muss.

Poli Offline

Moderator



Beiträge: 3.290

12.08.2010 09:20
#16 RE: Geschwindigkeitsüberschreitung bei herannahendem Einsatzfahrzeug Antworten

Zitat von Blaulicht
Die Sache ist inzwischen durch.
Die Strafe wurde vor Gericht auf ein Verwarnungsgeld von 35,- Euro reduziert.
Von der Höhe her sicher zu verkraften. Vom Prinzip her aber nicht.



Hat man Dir eine Begründung für diese Entscheidung mit auf den Weg gegeben? Würde mich inhaltlich mal interessieren.

MfG

Poli
___________________________________________
Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden,
aber sie schießen damit.
(Gerhard Uhlenbruck, *1915)

Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

12.08.2010 09:24
#17 RE: Geschwindigkeitsüberschreitung bei herannahendem Einsatzfahrzeug Antworten

In diesem Fall ist es so, dass der Richter nicht geglaubt hat, dass tatsächlich ein Einsatzfahrzeug hinter mir war.

Es wurde bei der Polizei angefragt. Diese bestätigte das schriftlich. Daraufhin bezweifelte der Richter den Fakt weiterhin, nun aber mit der Begründung, dass die Polizei nicht bestätigt hätte, dass das Einsatzfahrzeug genau in der Minute der Messung dort gefahren sei, sondern lediglich den ungefähren Zeitpunkt. Daraufhin beantragte mein Anwalt, den Fahrer des Einsatzfahrzeuges zwecks beweisender Aussage zu laden. Dieser Antrag wurde mit der Begründung der mangelnden Verhältnismäßigkeit abgelehnt.

Da der Richter der Argumentation "im Zweifel für den Angeklagten" bei der doch sehr glaubhaft gemachten Situation nicht weichen konnte bot er an, die Strafe auf das dann verhängte Strafmaß zu reduzieren. Bedingung sei, ich würde das Urteil sofort unwideruflich annehmen.

Ich hatte nach einer Stunde warten und einer weiteren Stunde Verhandlung keine Lust mehr und nahm das Urteil an.

Blaulicht

Poli Offline

Moderator



Beiträge: 3.290

12.08.2010 11:57
#18 RE: Geschwindigkeitsüberschreitung bei herannahendem Einsatzfahrzeug Antworten

Im Vergleich zu

Bußgeld: 160,00 Euro
Gebühren und Auslagen: 23,50 Euro
Punkte: 3 Punkte
Fahrverbot: 1 Monat

hast Du einen Teilerfolg erzielt, wenn auch meiner Meinung nach mit einem nicht von der Hand zu weisenden faden Beigeschmack!

Aber der Richter ist vor dem Gesetz unabhängig und kann nun mal Beweisanträge zulassen oder eben auch nicht. Da kann man schwerlich etwas machen.

MfG

Poli
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Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden,
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(Gerhard Uhlenbruck, *1915)

kleiner Offline



Beiträge: 129

15.08.2010 16:30
#19 RE: Geschwindigkeitsüberschreitung bei herannahendem Einsatzfahrzeug Antworten

Hallo Paule,

ich glaube da hast du was verkehrtes gelernt . Blaulicht wurde nicht verurteilt, weil er einem Einsatzfahrzeug Platz gemacht hat, sondern weil er nicht beweisen konnte, daß dem so war. Jedenfalls wenn ich ihn richtig verstanden habe, hätte ihn der Richter, falls er ihm geglaubt hätte (ich weiß: wenn, falls, hätte ), auch frei gesprochen.

In dem Zusammenhang erinnere ich mich an einen Zeitungsbericht (fragt mich nicht wann und wo erschienen), über einen Autofahrer, der einen Bußgeldbescheid erhielt, weil er einem Einsatzfahrzeug keinen Platz machte. Der Autofahrer widersprach und bekam vor Gericht recht. Er hätte um Platz zu machen über einen erhöhten Bordstein fahren müssen. Dies sei wegen der Gefahr einer Beschädigung der Reifen nicht zumutbar so die Begründung.

Gruß
kleiner

BO105 Offline



Beiträge: 15

20.08.2010 01:48
#20 RE: Geschwindigkeitsüberschreitung bei herannahendem Einsatzfahrzeug Antworten

Vor Gericht wie auf hoher See: In Gottes Hand.

Der Richter hat sein Erfolgserlebnis! Der Verursacher hat seins, weil er gespart hat. Für Logik kein Spielraum. Im anderen Fall Reifen also wertvoller als Menschenleben durch Rechtsprechung?

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