Ein guter Anwalt müsste helfen können und auch in Datenbanken etwas finden. "Übergeordneter Notstand" oder veregleichbar. Die Abgabe an das Gericht bedeutet noch nicht auch zwangsläufig eine Bestätigung. Wenn es negativ ausgeht, beim nächsten Mal an die Begrenzung halten, das Einsatzfahrzeug behindern, eine Anzeige kassieren und sich auf das Urteil berufen.
Normal ist die Auffassung der Bußgeldstelle nicht!
--> Wer Einsatzfahrzeugen Platz machen will wird bestraft! --> Also fahren wir jetzt ganz normal weiter, ist ja egal ob da wer stirbt oder nicht! Bevor ich vor Gericht muss.
Zitat von BlaulichtDie Sache ist inzwischen durch. Die Strafe wurde vor Gericht auf ein Verwarnungsgeld von 35,- Euro reduziert. Von der Höhe her sicher zu verkraften. Vom Prinzip her aber nicht.
Hat man Dir eine Begründung für diese Entscheidung mit auf den Weg gegeben? Würde mich inhaltlich mal interessieren.
MfG
Poli ___________________________________________ Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)
In diesem Fall ist es so, dass der Richter nicht geglaubt hat, dass tatsächlich ein Einsatzfahrzeug hinter mir war.
Es wurde bei der Polizei angefragt. Diese bestätigte das schriftlich. Daraufhin bezweifelte der Richter den Fakt weiterhin, nun aber mit der Begründung, dass die Polizei nicht bestätigt hätte, dass das Einsatzfahrzeug genau in der Minute der Messung dort gefahren sei, sondern lediglich den ungefähren Zeitpunkt. Daraufhin beantragte mein Anwalt, den Fahrer des Einsatzfahrzeuges zwecks beweisender Aussage zu laden. Dieser Antrag wurde mit der Begründung der mangelnden Verhältnismäßigkeit abgelehnt.
Da der Richter der Argumentation "im Zweifel für den Angeklagten" bei der doch sehr glaubhaft gemachten Situation nicht weichen konnte bot er an, die Strafe auf das dann verhängte Strafmaß zu reduzieren. Bedingung sei, ich würde das Urteil sofort unwideruflich annehmen.
Ich hatte nach einer Stunde warten und einer weiteren Stunde Verhandlung keine Lust mehr und nahm das Urteil an.
ich glaube da hast du was verkehrtes gelernt . Blaulicht wurde nicht verurteilt, weil er einem Einsatzfahrzeug Platz gemacht hat, sondern weil er nicht beweisen konnte, daß dem so war. Jedenfalls wenn ich ihn richtig verstanden habe, hätte ihn der Richter, falls er ihm geglaubt hätte (ich weiß: wenn, falls, hätte ), auch frei gesprochen.
In dem Zusammenhang erinnere ich mich an einen Zeitungsbericht (fragt mich nicht wann und wo erschienen), über einen Autofahrer, der einen Bußgeldbescheid erhielt, weil er einem Einsatzfahrzeug keinen Platz machte. Der Autofahrer widersprach und bekam vor Gericht recht. Er hätte um Platz zu machen über einen erhöhten Bordstein fahren müssen. Dies sei wegen der Gefahr einer Beschädigung der Reifen nicht zumutbar so die Begründung.
Der Richter hat sein Erfolgserlebnis! Der Verursacher hat seins, weil er gespart hat. Für Logik kein Spielraum. Im anderen Fall Reifen also wertvoller als Menschenleben durch Rechtsprechung?