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Dieses Thema hat 13 Antworten
und wurde 894 mal aufgerufen
 Dienstgestaltung
Seiten 1 | 2
Poli Offline

Moderator



Beiträge: 3.290

25.03.2012 14:46
#11 RE: Präsentation Einsatzfahren mit Sonderrechten Antworten

OK! Ich gebe zu, dass ich mich vielleicht ein wenig missverständlich ausgedrückt haben könnte!

Sicherlich mag aus aus rein wissenschaftlicher Sicht physikalisch begründbar sein, dass Einsatzfahrzeuge mit eingeschalteten Sondersignalen an einer Kreuzung anhalten muss.
Was für mich allerdings interessant ist, ist eine rechtliche Begründung für ein derartiges Verhalten. Ein Urteil eines (z.B.) Amtsgerichtes in einem speziellen Fall ist da wenig aussagekräftig; eine Grundsatzendscheidung eines Oberlandesgerichtes wäre da sehr hilfreich.

Denn auch wenn wissenschaftliche Ergebnisse einen gewissen Rückschluss zulassen kann eine Handlungssicherheit nur über die Rechtsprechung oder über entsprechende Dienstanweisungen erreicht werden.

MfG

Poli
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Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden,
aber sie schießen damit.
(Gerhard Uhlenbruck, *1915)

Teelichtlöscher Offline




Beiträge: 419

25.03.2012 15:51
#12 RE: Präsentation Einsatzfahren mit Sonderrechten Antworten

Moin Poli...

Interessant ist da weniger das Urteil sondern der Weg, durch den man dazu gekommen ist.

Der Sachverständige, der das Gutachten zu dem Fall stellt bedient sich dieser Berechnungen. Der Richter stellt dann ja nur fest, dass der Zivilist sich richtig, der SoSi- Fahrer sich hingegen falsch verhalten hat.
Ich bitte zu beachten, dass ich kein Jurist bin, aber in einem Urteil wird nicht stzehen, dass jeder SoSi- Fahrer an der Kreuzung anhalten muss. Zumal es Sonderfälle gibt, in denen er den Kreuzungsbereich wird einsehen können und sich ggf. das Anhalten tatsächlich sparen kann.
Das wird bei einem Routinierten Fahrer eher der Fall sein, als bei einem reinen Ehrenamtlichen.

Von daher ist für mich fraglich, ob die angestrebte Information in einem Urteil entsprechend detailliert zu finden sein wird.

Aber... Wenn ich genug Luft habe, werde ich mal recherchieren. Versprochen.

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Erfahrung ist der Name, den der Mensch seinen Irrtümern gibt. (Oscar Wilde)

Poli Offline

Moderator



Beiträge: 3.290

25.03.2012 17:48
#13 RE: Präsentation Einsatzfahren mit Sonderrechten Antworten

Zitat von Teelichtlöscher
Interessant ist da weniger das Urteil sondern der Weg, durch den man dazu gekommen ist.



Sicherlich ist der Weg interessant, aber der Weg ist nicht das, auf das man sich später berufen kann! Berufen kann man sich nur auf das Ergebnis.

Zitat von Teelichtlöscher
Der Sachverständige, der das Gutachten zu dem Fall stellt bedient sich dieser Berechnungen. Der Richter stellt dann ja nur fest, dass der Zivilist sich richtig, der SoSi- Fahrer sich hingegen falsch verhalten hat.



Sicherlich ist der Sachverständiger derjenige, der dem Richter den Weg zum Rechtsspruch ebnet. Aber entscheidend ist definitiv der Richter und der Richterspruch. Abgesehen davon kann man sich natürlich aufgrund des Gutachtens für sich seine eigenen Gedanken über eine mögliche Handlungsweise machen und sicherlich daraus auch lernen.

Zitat von Teelichtlöscher
Ich bitte zu beachten, dass ich kein Jurist bin, aber in einem Urteil wird nicht stehen, dass jeder SoSi- Fahrer an der Kreuzung anhalten muss.



Und genau das erwarte ich von Grundsatzurteilen! In dem vorliegenden Fall, bei der vorliegenden Sitution hat X so gehandelt, er hätte aber so handeln müssen und in gleichgelagerten Fällen haben daher sich alle so zu verhalten. Das sind Grundsatzendscheidungen der Gerichtsbarkeit, mit denen man etwas anfangen kann; auf die man sich berufen kann. Siegel drauf, Unterschrift, Aktenzeichen, fertig. Nachzulesen z.B. in der Neuen juristischen Wochenzeitung, zu finden in den Kommentaren zu den einschlägigen Paragraphen.
Sich im Falle eines Falles lediglich auf ein Gutachten eines Sachverständigen zu berufen ist meiner Meinung nach genauso schwammig wie zu sagen: "Das hatman mir so beigebracht!" Rechtssicherheit entsteht nur durch Rechtsprechung; und das ist das, worauf ich hinaus wollte. Deshalb fragte ich nach einer Quellenangabe.

Zitat von Teelichtlöscher
Zumal es Sonderfälle gibt, in denen er den Kreuzungsbereich wird einsehen können und sich ggf. das Anhalten tatsächlich sparen kann. Das wird bei einem Routinierten Fahrer eher der Fall sein, als bei einem reinen Ehrenamtlichen.



Sonderfälle gibt es immer. Ketzerischer Weise könnte ich jetzt aus eigener Erfahrung vielleicht behaupten, dass ich diese Meinung nicht wirklich teile und ich genug Beispiele kenne und/oder miterlebt habe, wo es genau anders herum war. So mancher Profi überschätzt sich genauso gerne wie ein Ehrenamtlicher; auch wenn er unverhältnismäßig mehr Anzahlen von SoSi-Fahrten pro Jahr hinlegt.Die Physik kann man nicht überlisten, auch wenn der eine oder andere genau diese Meinung ist! Aber diese Erfahrungen stehen auf einem ganz anderen Blatt.

MfG

Poli
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(Gerhard Uhlenbruck, *1915)

Teelichtlöscher Offline




Beiträge: 419

26.03.2012 09:27
#14 RE: Präsentation Einsatzfahren mit Sonderrechten Antworten

Da hast Dun natürlich recht !!!

Ich werde mich mal (später) dran setzen, und eine Ausarbeitung zu dem Thema starten.

Wie gesagt: Wenn ich was vorzeigbares habe (oder es zumindest glaube), dann werde ich es hier zur Diskussion einstellen.
Den fertigen Vortrag werde ich dann frei zugänglich machen.

Eine schöne, unfallfreie ;o) Woche,

ein Teelichtlöscher

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