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Blaulicht-Cuxhaven.de
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Dieses Thema hat 13 Antworten
und wurde 894 mal aufgerufen
 Dienstgestaltung
Seiten 1 | 2
feuerwehrkarlson Offline



Beiträge: 30

22.03.2012 16:50
Präsentation Einsatzfahren mit Sonderrechten Antworten

Hallo zusammen,

ich habe im im letzten Jahr mal ein Präsentation zum Thema Sonder- und Wegerechte entworfen und dabei versucht die Kommentierung zur StVo und verschiedene Fachliteratur in eine verständliche Sprache zu übersetzen. :-)

Sie ist vielleicht nicht unbedingt perfekt aber ich denke man kann da ganz gut mit arbeiten. Was die Hinweise auf die Haftungsfälle angeht, so kann man diese eigentlich nur mit dem Buch aus dem ich sie entnommen habe zusammen erläutern, in der Präsentation habe ich es nur kurz dargestellt. Und das Thema ob man auf der Fahrt mit dem Privat-PKW zur Einsatzstelle schon Sonderrechte hat wurde hier auch schom diskutiert. Ich habe mich für eine Auffassung entschieden und diese dargestellt, da sind andere Meinungen ggf. möglich.

Kritik darf natürlich gerne geäußert werden. Ansonsten kann sie der eine oder andere ja ggf. zu eigenen Zwecken gebrauchen. Umgestaltung ist natürlich erlaubt. :-)

Dateianlage:
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Präsentation Einsatzfahrten mit Sonderrechten.ppt
Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

22.03.2012 18:01
#2 RE: Präsentation Einsatzfahren mit Sonderrechten Antworten

für die Ausarbeitung
und
und danke für das hier zur Verfügungstellen!

Blaulicht

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eelser Offline

Pressewart FW SG Hemmoor (real)




Beiträge: 1.838

22.03.2012 18:27
#3 RE: Präsentation Einsatzfahren mit Sonderrechten Antworten

Klasse, sehr übersichtlich und klar aufgebaut..
und das sage ich als erklärter Powerpoint-Hasser.
DANKE!

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Es wäre schön, wenn die Menschen sich so benehmen würden, als seien wir alle aufeinander angewiesen.

feuerwehrkarlson Offline



Beiträge: 30

22.03.2012 19:21
#4 RE: Präsentation Einsatzfahren mit Sonderrechten Antworten

Freut mich wenn es Anklang findet und evtl. so oder ähnlich bei anderen Wehren eingesetzt wird.

Teelichtlöscher Offline




Beiträge: 419

24.03.2012 15:54
#5 RE: Präsentation Einsatzfahren mit Sonderrechten Antworten

Moin moin....

Ich habe die Tage eine besonders gute Fortbildung zu dem Thema gehabt.

In dem wurde auf die Gesetze verzichtet, was ich ÄUßERST gut fand.

Viel mehr wurde die Wirkung der SoSi erklärt. Es ging darum, wie laut ein Martinhorn ist, wie viel Dämmung 50m Luft haben, wie hoch die Dämmung eines PKW ist und wie hoch die Eigendämmung des Ohres ist. Weiter die sich der Schall ausbreitet und was das für den Hörenden für Folgen hat.
Dann kam der Schwenk auf Fahrschulthemen wie Brems- und Anhalteweg.

Fazit der Schulung: JEDES Einsatzfahrzeug MUSS an JEDER Kreuzung anhalten und darauf warten, dass der Querverkehr steht. Erst dann darf man weiter fahren! Denn fakt ist, und dass konnte eindrucksvoll an aktuellen Urteilen zu Blaulichtunfällen dokumentiert werden, dass die Berechnung des Schallpegels im gegnerischen Fahrzeug eben so berechnet wird und unter Berücksichtigung der Fahrphysik oft der Blaulichtfahrer Schuld hat.

Alles sehr Eindrucksvoll!!! Und da ich Jährlich 100te Km in Blau zurücklege, mal eine hoch interessante und erfrischende Sicht auf diese alte Problematik. Ich zumindest habe echt was gelernt.

Leider durfte mit der Ausbilder die Präsentation aus Urheberrechtlichen Gründen nicht geben.... Schade.


Besten Gruß,

ein Teelichtlöscher

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Erfahrung ist der Name, den der Mensch seinen Irrtümern gibt. (Oscar Wilde)

eelser Offline

Pressewart FW SG Hemmoor (real)




Beiträge: 1.838

24.03.2012 20:11
#6 RE: Präsentation Einsatzfahren mit Sonderrechten Antworten

Klasse und vor allem die Aussage:

Zitat von Teelichtlöscher

Fazit der Schulung: JEDES Einsatzfahrzeug MUSS an JEDER Kreuzung anhalten und darauf warten, dass der Querverkehr steht. Erst dann darf man weiter fahren!



Endlich Fakten und deutliche Aussagen in der endlos scheinenden Diskussion. Ich danke dir Teelichtlöscher .
Etwas Stoff dazu konnte ich finden

Unfälle mit Einsatzfahrzeugen (UReKo-Spiegel)
und
Unfallrekonstruktion aus dem Verkehrsrechtsreport

________________________________________________
Es wäre schön, wenn die Menschen sich so benehmen würden, als seien wir alle aufeinander angewiesen.

Poli Offline

Moderator



Beiträge: 3.290

25.03.2012 07:51
#7 RE: Präsentation Einsatzfahren mit Sonderrechten Antworten

Zitat von eelser
Klasse und vor allem die Aussage:

Zitat von Teelichtlöscher

Fazit der Schulung: JEDES Einsatzfahrzeug MUSS an JEDER Kreuzung anhalten und darauf warten, dass der Querverkehr steht. Erst dann darf man weiter fahren!



Endlich Fakten und deutliche Aussagen in der endlos scheinenden Diskussion. Ich danke dir Teelichtlöscher .
Etwas Stoff dazu konnte ich finden

Unfälle mit Einsatzfahrzeugen (UReKo-Spiegel)
und
Unfallrekonstruktion aus dem Verkehrsrechtsreport





Ich will Deine Freude ja nicht schmählern, aber ohne Quellenangabe ist diese Aussage zwar interessant aber letztendlich wertlos!

MfG

Poli
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Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden,
aber sie schießen damit.
(Gerhard Uhlenbruck, *1915)

eelser Offline

Pressewart FW SG Hemmoor (real)




Beiträge: 1.838

25.03.2012 12:36
#8 RE: Präsentation Einsatzfahren mit Sonderrechten Antworten

In Ordnung es ist keien Quellenangabe da. Wenn ich die verlinkten Dokumente durchlese, komme ich allerdings auch zu einer sehr ähnlichen Aussage. Weshalb? Für mich kehre ich die Frage um: Gibt es in den dort enthaltenen Informationen einen Anhalt dafür, dass das Einfahren in den Kreuzungs- oder Einmündungsbereich anders als vorsichtig und hineintastend legitim ist. Da finde ich nichts.

Die auf die Schnelle von mir geposteten Fundstellen werde ich auswerten und in die Ausbildung einfließen lassen. Ich denke dadurch haben die Maschinisten ausreichend Hintergrund um richtig zu entscheiden. Wen ich sage "anhalten und schauen" kommt doch ohnehin das langsamer werden und weiterfahren dabei heraus. Das ist aber, soweit ich weiß, allgemein anerkannte Praxis. Es geht doch neben dem vermeiden eines Unfalls auch darum nachzuweisen, dass der Fahrer mit gebotener Vorsicht gefahren ist, um einer möglichen Haftung zu entgehen.

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Es wäre schön, wenn die Menschen sich so benehmen würden, als seien wir alle aufeinander angewiesen.

Teelichtlöscher Offline




Beiträge: 419

25.03.2012 13:21
#9 RE: Präsentation Einsatzfahren mit Sonderrechten Antworten

Zitat von Poli


Ich will Deine Freude ja nicht schmählern, aber ohne Quellenangabe ist diese Aussage zwar interessant aber letztendlich wertlos!




Quellenangabe... Klar könnte man die raus suchen, aber man kann auch selber suchen (z. B. Urteil bezüglich dem Unfall in HH mit dem Reisebus)

Unterm Strich ist es aber so, dass die Fortbildung auf rein wissenschaftlicher Basis beruht. Die Werte für die einzelnen Dämmwerte kann man sich im I-net zusammen suchen. Ich bin gerade dabei, weil ich die Fortbildung nachbauen möchte.

Außerdem gibt es keine Aussage "Das Fahrzeug muss stehen, bevor es die Kreuzung passiert".
Die rein Physikalischen Grundlagen lassen nur nichts anderes zu. Unter der Berücksichtigung von Schallreflexionen und Ausbreitung, der Reaktionszeit des Menschen und dem sich daraus ergebenden Anhalteweg, ist es dem Querverkehr schlicht unmöglich, rechtzeitig zum stehen zu kommen, wenn das Einsatzfahrzeug einfach weiter fährt.


WENN ich mit der Präsentation fertig bin (fdas dürfte allerdings noch etwas dauern), dann stelle ich sie gerne zur Verfügung.

Teelichtlöscher.

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Erfahrung ist der Name, den der Mensch seinen Irrtümern gibt. (Oscar Wilde)

eelser Offline

Pressewart FW SG Hemmoor (real)




Beiträge: 1.838

25.03.2012 13:45
#10 RE: Präsentation Einsatzfahren mit Sonderrechten Antworten

@Teelichtlöscher
ich hoffe, dass dir die Fundstellen etwas weiterhelfen an den Unfall in HH und das Urteil hatte ich auch schon gedacht aber für mein vorheriges Posting noch nichts passendes gefunden. Der Termin mit der JF drängte ;)..

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