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Blaulicht-Cuxhaven.de
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Dieses Thema hat 49 Antworten
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 Quasselecke
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RDC 97-08-11 Offline

real OrgL 1 / 1 im Landkreis Cuxhaven

Beiträge: 404

19.01.2012 15:54
#11 RE: Sonderrechte auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus § 35, 1 StVO Antworten

Guten Abend,

für MICH beginnt der Einsatz zwar ab der Alarmierung, jedoch die Sonderrechte erst an der Unterkunft! Dort hängt meine Bekleidung, dort ist mein Einsatzfahrzeug, dort kann ich meine Sonder- und Wegerechte kenntlich machen!

Wie soll ein anderer Verkehrsteilnehmer erfahren, dass ich im Einsatz bin?! Ja, ich weiß, es gibt ja die verschiedensten Möglichkeiten DIESES kenntlich zu machen. Einfach nur ein Tipp von mir, LASST EINFACH DIE FINGER DAVON! So geht man jedem erdenklichen Ärger aus dem Weg und ist auf der sicheren Seite.

Die EInsatzkräfte, welche mit ihrem PRIVATFAHRZEUG berechtigt sind, Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen zu können, die sind bekannt und auch legetimiert.

Für mich ist die Gesetzeslage klar und steht auch überhaupt nicht zur Diskussion. Wenn es anders wäre, dann würden wir sicherlich, wie in anderen Ländern üblich, fast nur noch Fahrzeuge mit blauen Lampen auf den Straßen finden.

Gruß
FG

Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

19.01.2012 17:18
#12 RE: Sonderrechte auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus § 35, 1 StVO Antworten

Hier dürfen zwei Dinge nicht verwechselt werden:

Sichtbare Sonderrechte und nicht sichtbare Sonderrechte.

Sonderrechte kann man auch haben, ohne dass sie für andere Kenntlich sind. Der Punkt ist eben, dass man bei Inanspruchnahme nicht kenntlicher Sonderrechte ein vielfaches vorsichtiger sein muss als wenn man optisch und akustisch mit allseits bekannten Warnsignalen die Aufmerksamkeit auf sich lenkt.
"Sonderrechte" beziehen sich ja nicht nur darauf, anderen zu sagen "vorsicht ich habs eilig".

Dennoch bleibe ich bei meiner und der hier wohl verbreiteten Meinung, dass Sonderrechte für Privatfahrzeuge i.d.R. gar nicht erforderlich sind.

Blaulicht

Wetterstatistik.org

Mini Offline



Beiträge: 2.387

20.01.2012 08:51
#13 RE: Sonderrechte auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus § 35, 1 StVO Antworten

Moin moin,

heißt das nicht Wegerechte?

Gruß
Mini




...eine Spur hinterlasse ich, auf diesem Planeten.



~www.feuerwehr-dorum.de~

Poli Offline

Moderator



Beiträge: 3.290

20.01.2012 09:23
#14 RE: Sonderrechte auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus § 35, 1 StVO Antworten

Zitat von Mini
Moin moin, heißt das nicht Wegerechte?



Eben! Denke ich auch!

Sonderrechte: Ich darf u.U. schneller als normal fahren; ich darf ggf. parken, wo es sonst nicht erlaubt ist; ....

Wegerechte: Alle müssen Platz machen, wenn ich mit Light & Sound angerauscht komme!

Von unsichtbaren Sonderrechten habe ich allerdings noch nichts gehört!

Poli
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Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden,
aber sie schießen damit.
(Gerhard Uhlenbruck, *1915)

Blaulicht Offline

Administrator

Beiträge: -990157

20.01.2012 10:30
#15 RE: Sonderrechte auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus § 35, 1 StVO Antworten

Zitat von Poli
Sonderrechte: Ich darf u.U. schneller als normal fahren; ich darf ggf. parken, wo es sonst nicht erlaubt ist; ....



Dafür muss das Fahrzeug aber nicht zwingend kenntlich (sichtbar) sein.

Blaulicht

Wetterstatistik.org

Mini Offline



Beiträge: 2.387

20.01.2012 10:40
#16 RE: Sonderrechte auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus § 35, 1 StVO Antworten

Moment mal.

Ich darf bei Sonderrechten schneller als normal/erlaubt fahren???

Ich bin der Meinung soetwas darf ich nur mit Wegerechten.

Gruß
Mini




...eine Spur hinterlasse ich, auf diesem Planeten.



~www.feuerwehr-dorum.de~

RDC 97-08-11 Offline

real OrgL 1 / 1 im Landkreis Cuxhaven

Beiträge: 404

20.01.2012 13:05
#17 RE: Sonderrechte auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus § 35, 1 StVO Antworten

Zitat von Blaulicht

Zitat von Poli
Sonderrechte: Ich darf u.U. schneller als normal fahren; ich darf ggf. parken, wo es sonst nicht erlaubt ist; ....



Dafür muss das Fahrzeug aber nicht zwingend kenntlich (sichtbar) sein.




Ähm, wo steht das?

Poli Offline

Moderator



Beiträge: 3.290

20.01.2012 13:57
#18 RE: Sonderrechte auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus § 35, 1 StVO Antworten

Zitat von Mini
Moment mal.

Ich darf bei Sonderrechten schneller als normal/erlaubt fahren???

Ich bin der Meinung soetwas darf ich nur mit Wegerechten.



Eben nicht!

Sonderrechte geben dem berechtigten Personenkreis die Möglichkeit, sich über die Vorschriften der StVO grundsätzlich ahndungsfrei hinwegzusetzen. Dazu zählt (Urteil des OLG Stuttgart) u.U. auch eine mäßige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Denn in § 35 Abs.1 StVO steht eindeutig:

§35 Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Mit Wegerecht hat das relativ wenig bis gar nichts zu tun, denn § 38 StVO sagt lediglich aus, wann und unter welchen Voraussetzungen ich blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwenden darf bzw. welche Wirkung es auf die übrigen Verkehrsteilnehmer hat, nämlich:

§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

Poli
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(Gerhard Uhlenbruck, *1915)

Poli Offline

Moderator



Beiträge: 3.290

20.01.2012 13:58
#19 RE: Sonderrechte auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus § 35, 1 StVO Antworten

Zitat von Florian Geeste 1/3

Zitat von Blaulicht

Zitat von Poli
Sonderrechte: Ich darf u.U. schneller als normal fahren; ich darf ggf. parken, wo es sonst nicht erlaubt ist; ....



Dafür muss das Fahrzeug aber nicht zwingend kenntlich (sichtbar) sein.




Ähm, wo steht das?




Ähm, wo steht das, dass es nicht so ist?

Poli
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(Gerhard Uhlenbruck, *1915)

RDC 97-08-11 Offline

real OrgL 1 / 1 im Landkreis Cuxhaven

Beiträge: 404

20.01.2012 15:20
#20 RE: Sonderrechte auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus § 35, 1 StVO Antworten

Wenn ich das wüsste, würde ich doch sicher nicht fragen?!

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