Da hast Du natürlich Recht aber leider zeigt die Praxis, dass es ständig und wiederholt Unfälle gibt, einfac nur weil die Fahrer unter Sonderrechten eben nicht die nötige Sorgfalt walten lassen und nur davon ausgehen, dass alle anderen Platz machen.
Im vorherigen Posting steht, dass ein Kind bei einer Alarmfahrt von einem RTW tödlich erfasst wurde.
Der Junge soll bei für ihn roter Ampel die Straße gequert haben.
Aus diesem Anlass kann ich nur appellieren, wenn man mit Sonderrechten unterwegs ist, mit Dauerton zu fahren. Es ist üblich geworden und weit verbreitet, das Horn auszuschalten wenn die Straße frei ist. Das ist jedoch eindeutig gegen die Straßenverkehrsordnung. Man muss mit Blaulicht UND Horn fahren, um Sonderrechte zu haben. Blaulicht allein dient nur zur Absicherung einer Gefahrenstelle. Mit Blaulicht fahren, ohne Horn an zu haben, gibt es also nur beispielsweise bei Begleitung eines Schwertransportes oder bei einer Umzugsbegleitung. Auf Einsatzfahrten gilt: IMMER HORN UND Blaulicht!
Ansonsten ist der Fahrer der Dumme wenn es zu einem Unfall kommt, bei dem man eigentlich keine Schuld hat.
Es gibt noch einen weiteren Blaulichtunfall mit Personenschaden zu vermelden.
Wieder siehtman, dass Dinge passieren können, mit denen man einfach nicht rechnet.
In Hamburg ist ein RTW ausgerückt und überfuhr dabei einen Obdachlosen, der sich direkt vor dem Tor schlafen gelegt hatte. Die Besatzung hatte ihn aus der hellen Halle ins Dunkle fahrend nicht gesehen.
Zitat von Blaulicht im Beitrag #137Im vorherigen Posting steht, dass ein Kind bei einer Alarmfahrt von einem RTW tödlich erfasst wurde.
Der Junge soll bei für ihn roter Ampel die Straße gequert haben.
Aus diesem Anlass kann ich nur appellieren, wenn man mit Sonderrechten unterwegs ist, mit Dauerton zu fahren. Es ist üblich geworden und weit verbreitet, das Horn auszuschalten wenn die Straße frei ist. Das ist jedoch eindeutig gegen die Straßenverkehrsordnung. Man muss mit Blaulicht UND Horn fahren, um Sonderrechte zu haben. Blaulicht allein dient nur zur Absicherung einer Gefahrenstelle. Mit Blaulicht fahren, ohne Horn an zu haben, gibt es also nur beispielsweise bei Begleitung eines Schwertransportes oder bei einer Umzugsbegleitung. Auf Einsatzfahrten gilt: IMMER HORN UND Blaulicht!
Ansonsten ist der Fahrer der Dumme wenn es zu einem Unfall kommt, bei dem man eigentlich keine Schuld hat.
Sorry, dass ich dir jetzt widerspreche. Aber den Unterschied zwischen Sonder- und Wegerechten solltest Du kennen. Und Light and Sound sind immer WEGERECHTE!
MfG
Poli ___________________________________________ Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)