Beim letzten Fall in Niedersachsen im LK SFA wurde auch KAT-Alarm ausgelöst, obwohl auch nur ein Fall.
Ich weiss dass bei Vogelgrippealarm in Cuxhaven der Katastrophenstab zusammentritt. Das wurde in der Vorbereitung so vereinbart. Dann müsste es eigentlich auch KAT-Alarm vorsichtshalber geben.
In der Nordseezeitung steht eine Abhandlung über die nun eintretenden Schutzmaßnahmen. Hier eine kleine Kurzfassung:
Sperrgebiet
- Gewerbliche Geflügelbetriebe werden regelmäßig untersucht - Von Geflügeln stammende tierischen Nebenprodukte, ausgenommen Dung und Stallabfälle, dürfen weder in noch aus diesen Betrieben verbracht werden. - Geflügeldung und Stallabfälle dürfen nicht aus dem Sperrgebiet verbracht werden. - Geflügel und Bruteier dürfen nicht aus diesen Betrieben verbracht werden. - Geflügelfleischprodukte jeglicher Art dürfen aus dem Sperrgebiet nicht verbracht werden. - Die Ein- und Ausgänge der Stallungen müssen mit mit wirksamen Desinfektionsmittel getränkten Matten (oder ähnlichen Unterlagen) versehen sein. - Betriebsfremde Personen dürfen die im Sperrgebiet vorhandenen Stallungen und Orte, an denen Geflügel gehalten wird, nicht betreten. Ausnahme: betreuende Tierärzte, deren Hilfspersonal und mit der Tierseuchenbekämpfung betraute Personen der zsut. Behörden.
Beobachtungsgebiet
- Geflügel, Bruteier und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel dürfen nur mit Genehmigung des LK Cuxhaven aus dem Beobachtungsgebiet verbracht werden. Dauer dieser Maßnahme: 30 Tage - Innerhalb der ersten 15 Tage dürfen die genannten Vögel überhaupt nicht aus dem Beobachtungsgebiet heraus.
Für beide Gebiete gilt:
Hunde und Katzen dürfen grundsätzlich nicht mehr frei herum laufen, es sei denn, der LK Cuxhaven hat für das Beobachtungsgebiet eine entsprechende Ausnahme erteilt!